Reglement

UHREN, WEGSTRECKENZÄHLER UND SCHNITT-COMPUTER
UHREN Es sind ausschließlich mechanische Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Analog-Anzeige erlaubt, sprich mit Ziffern, Zeigern, Schleppzeigern. Das heißt: Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Digitalanzeigen sind verboten. Unter das Verbot fallen damit auch alle bekannten Countdown-Stoppuhren. Verboten sind ferner jegliche Art von Funkuhren, auch wenn sie Analoganzeige besitzen.   WEGSTRECKENZÄHLER/SCHNITT-COMPUTER Zugelassen sind nur rein mechanische Geräte. Nicht erlaubt sind rein elektronisch arbeitende Geräte, wo auf der Tachowelle ein Impulsgeber, der die beiden mechanischen Zählwerke ansteuert, montiert wird. Verboten sind rein elektronisch arbeitende Geräte mit LED- oder LCD-Anzeige in jeglicher Form. Unter das Verbot fallen auch Geräte, die ohne Verbindung mit dem Auto unabhängig arbeiten, bzw. programmiert werden können. Auch solche Geräte sind verboten, deren Anzeigen ihren Input aus elektronischen Sensoren beziehen, die auf Räder, Wellen, Getriebe oder Differential montiert sind. Unter dieses Verbot fallen auch Fahrrad-Computer mit berührungslosen Sensoren. Verboten sind ferner elektronische Schnitt-Tabellen, Durchschnitts-Geschwindigkeitsmesser wie der Typ SW-01, sowie Notebooks, Laptops, Handhelds, Palms, Communicators, GPS und darauf basierende Navigations-Displays etc. Als rein mechanische Geräte sind z.B. zugelassen: Halda-Tripmaster/Twinmaster/Speedpilot GTI rallye-twin Hemo Triptaeller Belmog Twin Ausnahme: Retro-Tripmaster, Retro-Twinmaster   TECHNISCHE ABNAHME UND STICHPROBENARTIGE CHECKS  Bei der technischen Abnahme muss die Tachowelle in ihrer vollen Länge überprüfbar sein, um sicher zu stellen, dass kein Impulsgeber (Taktgeber) installiert ist. Freiliegende Kabel und Drähte, deren Zweck nicht nachgewiesen werden kann, werden bei der technischen Abnahme plombiert bzw. stillgelegt. Veränderungen nach der technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, bedeuten Disqualifikation. Auch das Mitführen von Geräten, die unter die Verbote fallen, ist nicht gestattet und bedeutet Disqualifikation.   Das Reglement finden Sie hier als PDF- Download: REGLEMENT (Download)