Teilnahmebedingungen

Zulassungsbestimmungen Teilnahmeberechtigt sind alle historisch wertvollen und bedeutenden Automobile, deren Baujahr vor dem 31.12.1972 liegt und die eine gültige Straßenzulassung besitzen (Probefahrtkennzeichen, Überstellungskennzeichen und dergleichen sind nicht zulässig). Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den nachstehenden Bedingungen.   Wertung Die Südsteiermark-Classic ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung, bei der das Einhalten der jeweiligen Schnitte auf der Strecke und in den diversen Sonderprüfungen nach einem Punktesystem gewertet wird.   Zeit- und Wegstreckenmesser Es sind ausschließlich mechanische Uhren mit Analoganzeige, also mit Ziffern, Zeigern, Schleppzeigern, erlaubt sowie rein mechanische Wegstreckenzähler. Funkuhren und alle elektronischen Hilfsmittel sind verboten.   Werbung Werbekleber von Firmen, die nicht Partner der Südsteiermark-Classic sind, sind unzulässig und müssen entfernt werden.   Nennschluss 19. Jänner 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Nennunterlagen beim Veranstalter eingetroffen sein. Fahrzeuge bis inkl. Baujahr 1949 werden bei rechtzeitiger Übermittlung aller Nennunterlagen und bei fristgerechter Bezahlung des Nenngeldes bevorzugt, unterliegen aber wie Fahrzeuge mit einem späteren Baujahr (ab 1950) einem Auswahlverfahren.   Zu den vollständigen Nennunterlagen gehören: - das vollständig ausgefüllte Nennformular - der Nachweis über das einbezahlte Nenngeld - 1 Foto vom Auto   Die Nennbestätigungen werden im Februar per Mail verschickt.   Nenngeld für 1 Auto mit 2 Personen beträgt inkl. 20% USt.: EUR 3.000,- Sollte sich nachweisbar herausstellen, dass Dritte - nicht eigens genannte Personen - bei einem Team mitfahren, so wird dafür der Betrag von EUR 650,- inkl. 20 % Ust zur Verrechnung gebracht, Kinder bis zu 12 Jahre EUR 180,-. Das Nenngeld muss bis spätestens 19. Jänner 2025 am Konto des Veranstalters sein.   Next Generation Award - für Fahrer und Beifahrer bis zum vollendeten 35. Lebensjahr ein zusätzliches Anmeldeformular ist auszufüllen.   Unsere Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Steiermark IBAN: AT56 3949 1000 0021 9543 BIC: RZKTAT2K491 Allfällige Bankspesen trägt der Teilnehmer.   Unterkunft Die technische Abnahme sowie Start und Ziel ist in Gamlitz. Eine Unterkunft in Gamlitz ist selbst zu buchen. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Tourismusverband Gamlitz unter der Telefon-Nummer: 0043-(0)5 7730220 oder senden Sie ein Mail an: schuster@suedsteiermark.com   Technische Abnahme Die technische Abnahme erfolgt am Mittwoch neben dem Akkreditierungsbüro im Zentrum von Gamlitz. Die vorgegebenen Abnahmezeiten sind unbedingt einzuhalten. Originale Fahrzeugpapiere sind über Aufforderung vorzulegen – FIA und FIVA-Wagenpass wären erwünscht.   Serviceautos Sollten Sie ein Serviceauto mit im Teilnehmerfeld haben, so ist dies anzumelden und muss mit Südsteiermark-Classic Aufklebern gekennzeichnet sein. Akkreditierte Serviceteams sind nicht berechtigt, die für Teilnehmerfahrzeuge reservierten Parkflächen zu benützen sowie gesperrte Strecken während der Streckensperre zu befahren.   Leistungen Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten: - Administrative und technische Abnahme - Fahrerbesprechung - Startgeld für alle Wettbewerbe - Startnummern - Startpräsent - Fahrertasche mit Roadbook - Verpflegung während der Veranstaltung - Getränke während der Mittag- und Abendessen - Ehren- und Sachpreise   Mittwoch: - Kaffee, Erfrischungsgetränke und Mehlspeisen bei der Akkreditierung   Donnerstag: - Fahrerbesprechung - Eröffnungsabend mit Buffet und Live-Musik im Festzelt in Gamlitz   Freitag: - Warme Zwischenmahlzeit in der Latschenhütte auf der Teichalm - Mittagessen im Schlosshotel Obermayerhofen - Steirischer Abend mit Buffet und Live-Musik im Festzelt in Gamlitz   Samstag: - Kernöleierspeis' am Vormittag - Mittagessen im Hotel Steirerland - VIP-Bereich mit Buffet und Getränken in Gamlitz - Gala-Abend mit Sektempfang, Buffet und Live-Musik im Festzelt in Gamlitz - Weinverkostung (von rd. 30 Weingütern) an allen Abendveranstaltungen   (Änderungen vorbehalten)   Haftungsausschluss Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und/oder Sachschäden ab, die während der Veranstaltung eintreten können. Die Teilnehmer tragen allein die Verantwortung für alle zivil- und/oder strafrechtlichen Folgen ihrer Teilnahme. Auf der gesamten Fahrstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960 i.d.g.F.). Sollte die Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zum Beispiel Unwettern, starkem Schneefall, Seuchen oder anderen Naturkatastrophen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, erfolgt keine wie immer geartete Rückerstattung des Nenngeldes.   Storno Zieht ein Team – aus welchen Gründen auch immer – seine Nennung zwischen dem 19. Jänner und dem 28. Februar 2025 zurück, so werden 50% des Nenngeldes rückerstattet. Bei einer Stornierung nach dem 28. Februar 2025 wird das gesamte Nenngeld einbehalten. Die Stornierung ist schriftlich bekannt zu geben. Gerichtsstand: Graz   Die Teilnahmebedingungen können Sie hier als PDF downloaden: TEILNAHMEBEDINGUNGEN PDF (Download)